AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1) Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von Hundetraining Herzenshunde gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmerinnen und Unternehmern.

Vertragspartnerin:
Hundetraining Herzenshunde
Lena Krasselt
Kieferneck 27
29323 Wietze


2) Vertragsabschluss

Leistungsbeschreibungen auf der Website oder in Informationsunterlagen sind zunächst unverbindlich.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn das Anmeldeformular abgesendet wird und Hundetraining Herzenshunde die Buchung bestätigt (per E-Mail oder WhatsApp).
Mit dieser Bestätigung wird die Buchung verbindlich.


3) Kommunikation und Einwilligungen

Die Kommunikation rund um Terminabsprachen und Buchungen erfolgt in der Regel per E-Mail oder – sofern Sie zustimmen – über WhatsApp.
Die Teilnahme an WhatsApp-Gruppen sowie die Veröffentlichung von Fotos oder Videos erfolgt ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Einwilligung. Diese kann selbstverständlich jederzeit widerrufen werden.


4) Preise, Fälligkeit und Zahlungsarten

Es gelten die auf der Website oder in den Buchungsunterlagen genannten Preise.
Sofern nicht anders vereinbart, ist die Kurs- oder Trainingsgebühr spätestens drei Tage nach Buchungsbestätigung, in jedem Fall aber vor Leistungsbeginn, per Banküberweisung oder PayPal zu zahlen.
Eine Teilnahme ist nur möglich, wenn die Zahlung eingegangen ist.


5) Stornierungen, Umbuchungen und Nichterscheinen

Termine (z. B. Erstgespräche, Einzeltrainings, Prüfungen oder Telefontermine) können bis 48 Stunden vor dem Termin kostenfrei abgesagt oder umgebucht werden.
Die Absage muss schriftlich (per E-Mail oder WhatsApp) erfolgen.
Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die Gebühr in voller Höhe berechnet.

Für Kurse, Gruppenkurse, Seminare, Workshops, Webinare und Online-Kurse gilt folgende Stornostaffel:
– bis 6 Wochen vor Beginn: 10 % des Entgelts
– bis 2 Wochen vor Beginn: 50 % des Entgelts
– ab 2 Wochen vor Beginn oder bei Abbruch: 100 % des Entgelts

Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung bei Hundetraining Herzenshunde.
Bereits gezahlte Beträge werden nach dieser Staffel innerhalb von 14 Tagen erstattet.
Alternativ kann eine Ersatzperson teilnehmen, sofern diese von Hundetraining Herzenshunde bestätigt wird.


6) Trainingskarten

Trainingskarten sind personenbezogen, nicht übertragbar und sechs Monate ab Buchungsdatum gültig.
Nicht genutzte Einheiten verfallen nach Ablauf der Gültigkeit.
Eine Verlängerung ist nur nach vorheriger Absprache möglich.

Zusatzleistungen (z. B. Trainingspläne, Videoanalysen, schriftliche Auswertungen) werden separat nach Einzeltrainingssatz abgerechnet.
Wird die vereinbarte Trainingszeit überschritten, erfolgt eine Nachberechnung von 15 € je angefangener Viertelstunde. Diese Gebühren werden auf die Karten angerechnet.


7) Leistungsort, Fahrtkosten und Zusatzleistungen

Trainings finden grundsätzlich in Wietze oder an individuell vereinbarten Orten statt.
Für Außentermine fallen Fahrtkosten in Höhe von 0,90 € pro km ab 29323 Wietze an,
zuzüglich eventuell anfallender Parkgebühren. Es werden Hin- und Rückweg gemäß der schnellsten Route laut Google.maps berechnet. Zusätzlich werden 10 € für 30 Min. Fahrtzeit angesetzt. 

Telefon- oder WhatsApp-Beratungen außerhalb gebuchter Termine, längere Nachbereitungen oder Videoanalysen werden mit 15 € je angefangener 15 Minuten berechnet. 

Damit die Inhalte der Beratung für den Kunden nachhaltig nutzbar sind, werden diese im Anschluss von mir schriftlich zusammengefasst und individuell aufbereitet. Der Kunde erhält diese Dokumentation sowie ggf. weiterführende Übungen, Hausaufgaben, Links oder Vorbereitungshinweise für das weitere Training. Für die Erstellung dieser Unterlagen entsteht – abhängig vom Umfang der Beratung – in der Regel ein zusätzlicher Zeitaufwand von ca. 15 Minuten. Diese Zeit wird ebenfalls zum regulären Beratungssatz berechnet und zum Endpreis der Beratung hinzugerechnet.


Der Einsatz von Statistikhunden wird pauschal mit 10 € je Tier (Einzeltraining/Vergesellschaftung)
bzw. 15 € je Tier (Verhaltenstherapie) berechnet.


8) Teilnahmevoraussetzungen und Verhalten

Alle teilnehmenden Hunde müssen behördlich angemeldet und haftpflichtversichert sein.
Der Versicherungsnachweis ist beim ersten Training vorzulegen.
Zudem dürfen nur gesunde, geimpfte, frei von ansteckenden Krankheiten befindliche Hunde teilnehmen. Der jeweilige Teilnehmer ist verpflichtet, nur gesunde Tiere, die kein Ansteckungsrisiko für Trainer und andere Personen oder Tiere darstellen, am Training teilnehmen zu lassen und durch Vorlage des Impfausweises die notwendigen Vorsorgeimpfungen zu belegen. 

Chronische Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten oder Beißvorfälle sind Hundetraining Herzenshunde vor Trainingsbeginn mitzuteilen.
Die Teilnahme erfolgt mit einem geeigneten Y-Geschirr (Ausnahmen nur nach Absprache).

Der Trainer kann Hunde oder Teilnehmende aus Sicherheits- oder Tierschutzgründen vom Training ausschließen,
wenn die Voraussetzungen für eine sinnvolle oder sichere Teilnahme nicht gegeben sind.
In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung bereits erbrachter Leistungen.

Hundetraining Herzenshunde behält sich grundsätzlich vor, den Gesundheitszustand des Tieres im Verdachtsfalle von einem Tierarzt überprüfen zu lassen, bevor mit dem Training bzw. der Therapie begonnen wird. Auch und vor allem, wenn Leistungen bereits gebucht und Gebühren entrichtet wurden. Ist Training aufgrund des Gesundheitszustandes des Hundes nicht möglich, schuldet Hundetraining Herzenshunde keine bereits bezahlten Einheiten. Der Teilnehmende ist ebenfalls verpflichtet, den Trainer über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Tieres vor Aufnahme der ersten Einheit zu informieren. Der Teilnehmende ist verpflichtet, dem Trainer Beißvorfälle seines Hundes gegenüber Menschen und anderen Lebewesen selbstständig mitzuteilen. Zudem ist der Teilnehmer verpflichtet, seinen Hund entsprechend zu sichern (Maulkorb, Leine), sodass zu keinem Zeitpunkt ein Risiko für Trainer oder Dritte besteht. Behördliche Auflagen und Schriftverkehr jeglicher Art über den Hund und Halter mit Behörden ist unaufgefordert an Herzenshunde zu übersenden.

Kursfähigkeit:
In Kursen sind nur Hunde zugelassen, die kursfähig sind.
Die Kursfähigkeit bestätigt der jeweilige Teilnehmer bei Anmeldung schriftlich.

Eine Kursfähigkeit besteht:

a) wenn der Hund keine anderen Hunde oder Menschen gefährdet bzw. der Teilnehmer entsprechende Vorkehrungen dagegen trifft.

b) wenn der Hund durch die Teilnahme an einem Kurs nicht in dauerhaften Stress verfällt (starkes und andauerndes Stresshecheln, ständiges und durchgehendes Bellen, Zittern, Meideverhalten, Spontanschuppung etc.)

c) und der Hund sich auch in Anwesenheit anderer teilnehmender Hunde und Menschen auf seinen Menschen konzentrieren und mit ihm kooperieren kann.

Stellt der Trainer während des Kurses fest, dass der Hund nicht kursfähig ist, kann er vom gesamten Kurs ausgeschlossen werden.
Eine (anteilige) Rückzahlung der Kursgebühr erfolgt nicht. Ein Anspruch auf Kursteilnahme oder Anrechnung der Gebühr auf andere Leistungen besteht nicht.

Zur Überprüfbarkeit der Kursfähigkeit kann der Teilnehmer ein Einzeltraining vorab buchen.

Dem Trainer ist vorbehalten, erforderlichenfalls die Trainingseinheit nach eigenem Ermessen derart zu gestalten, dass der Hund kursfähig werden kann oder die Einheit abzubrechen. Der Abbruch geschieht in Fällen, in denen es nach Einschätzung des Trainers nicht wahrscheinlich ist, dass der Hund kursfähig wird oder er gesundheitlich so eingeschränkt ist, dass ein Training nicht möglich ist oder gegen das Tierschutzgesetz verstieße.

Sämtliche Einschränkungen im abgeänderten Training gehen zu Lasten der Teilnehmer und sind durch diesen in Kauf zu nehmen. Weiterhin kann der Trainer das Training abbrechen, wenn ein Teilnehmer übertriebene Härte gegen seinen Eigenen oder andere Hunde anwendet, dafür wirbt oder dies auch nach Aufforderung nicht unterlässt.

In diesen Fällen erfolgt keine (anteilige) Rückerstattung der bereits bezahlten Gebühren bzw. ist die gebuchte Trainingseinheit im vollen Umfang zu bezahlen. Teilnehmer werden ebenso vom Training ausgeschlossen, wenn unzulässiges Equipment verwendet wird.


9) Durchführung, Ersatztermine und höhere Gewalt

Trainings finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt.
Bei unzumutbaren Bedingungen, Krankheit des Trainers oder höherer Gewalt (z. B. behördliche Auflagen, Pandemien)
können Termine abgesagt oder verschoben werden.
In diesen Fällen werden Ersatztermine angeboten.
Bezahlte Gebühren behalten ihre Gültigkeit.
Eine Rückzahlung erfolgt nur, wenn keine Ersatzleistung möglich ist.


10) Widerrufsrecht bei Online-Buchungen

Für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss (siehe gesonderte Widerrufsbelehrung).
Beginnt die Leistung auf Wunsch der Kundin oder des Kunden vor Ablauf der Widerrufsfrist,
gilt Folgendes:
– Bei vollständiger Leistungserbringung erlischt das Widerrufsrecht.
– Bei teilweiser Leistungserbringung ist ein angemessener Betrag zu zahlen, der dem bereits erbrachten Anteil entspricht.


11) Urheberrecht und Nutzung von Materialien

Alle im Rahmen der Trainings, Seminare oder Online-Kurse bereitgestellten Unterlagen, Handouts,
Videos oder digitalen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder Vervielfältigung ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung gestattet.

Eigene Foto-, Video- oder Tonaufnahmen während des Trainings dürfen nur nach vorheriger Erlaubnis erstellt werden.


12) Haftung

Hundetraining Herzenshunde haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Hundetraining Herzenshunde nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten;
in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Teilnahme am Training erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung.
Halterinnen und Halter haften für Schäden, die sie oder ihre Hunde verursachen.
Das Ableinen des Hundes auf Anweisung geschieht in eigener Verantwortung.


13) Verzug und Mahnkosten

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
Für Mahnungen kann eine angemessene Mahnpauschale erhoben werden.
Kosten notwendiger Rechtsverfolgung werden im gesetzlichen Rahmen weiterberechnet.


14) Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein,
bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt das gesetzliche Gerichtsstandsrecht.
Für Unternehmerinnen und Unternehmer ist – soweit zulässig – der Sitz von Hundetraining Herzenshunde vereinbarter Gerichtsstand.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.