Niedersächsischer Sachkundenachweis für Hundehalter - Hundeführerschein Prüfung Niedersachsen

Gemäß dem niedersächsischem Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) müssen seit 2011 Neuhundehalter vor Aufnahme der Hundehaltung die theoretische Sachkunde und nach Einzug des Hundes innerhalb von 12 Monaten den praktischen Prüfungsteil absolvieren. 

Berechtigt zur Durchführung und Abnahme der Prüfungen sind nur anerkannte Prüferinnen und Prüfern.
Von der zuständigen Behörde anerkannte Prüferinnen und Prüfer
werden dem Fachministerium gemeldet und dort gelistet. Ich bin anerkannte Prüferin nach § 3 NHundG. 
Umgangssprachlich werden die Sachkundenachweise auch „Hundeführerschein“ genannt.

Sachkundeprüfung nach §3 NHundG Hundeführerschein Niedersachsen

Wenn du einen Termin zur theoretischen oder praktischen Prüfung haben möchtest, schreib bitte eine Whatsapp. 
Online-Prüfung Hundeführerschein / Sachkundenachweis: Die Theorieprüfung ist als Online-Prüfung (computergestützt, mobile Prüfung) über das offizielle Prüfportal oder als schriftliche Prüfung vor Ort möglich. Beide Varianten finden unter ständiger Aufsicht der anerkannten Prüferin statt. Die Theorieprüfung kann gemäß Handbuch auch mobil am eigenen Endgerät durchgeführt werden. Hannover, Celle, Braunschweig, Oldenburg, Osnabrück, Wolfsburg, Göttingen, Hildesheim und Salzgitter usw.

Online

Theoretische Prüfung

Details zur theoretischen Prüfung: Die theoretische Prüfung basiert auf einem vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz freigegebenen Fragenkatalog, der fünf Themenbereiche umfasst. Die Prüfung erfolgt durch einen Multiple-Choice-Test und kann wahlweise computergestützt oder in Papierform absolviert werden. Die Bescheinigung ist in ganz Niedersachsen gültig. 
Jede Prüfung besteht aus insgesamt 35 Fragen (sieben je Themenbereich) mit jeweils vier Antwortmöglichkeiten, von denen jeweils eine zutreffend ist.
Zur Beantwortung sollen grundsätzlich 45 Minuten zur Verfügung stehen. Für die Prüfung sind Hilfsmittel jeglicher Art nicht zugelassen.
Zur Vorbereitung empfehle ich:

Der Hundeführerschein – Das Original“ von Celina del Amo. 

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Praktische Prüfung

Details zur praktischen Prüfung: Die praktische Sachkundeprüfung besteht aus elf Prüfungssituationen, die an zwei verschiedenen Orten in Präsenz geprüft werden. Der Prüfling muss die erforderlichen Kenntnisse im Umgang mit einem Hund anwenden, den Hund einschätzen, gefährliche Situationen erkennen und möglichen Gefahren vorbeugen können. Der Hund muss so kontrolliert werden, dass keine Belästigungen oder Gefahren von ihm ausgehen.
Die Prüfung muss nicht mit dem eigenen Hund durchgeführt werden. Es kann ein Leihhund genommen werden. Die Prüfung ist in ganz Niedersachsen gültig. Die Verwendung von Hör- und/oder Sichtzeichen sowie Belohnen von korrektem Verhalten ist erlaubt. Als nicht bestanden gilt es insbesondere, wenn der Prüfling…

… den Hund nicht unter Kontrolle hat
… sich unangemessen verhält oder
… weniger als fünf Prüfungssituationen erfolgreich absolviert

Der erste Teil der praktischen Prüfung findet in einem ablenkungsarmen Bereich (z.B. einer öffentlichen Grünanlage) statt. Dieser Prüfungsteil soll den Charakter eines Spazierganges haben, bei dem das Verhalten der zu prüfenden Person in der Öffentlichkeit beurteilt wird. Der Hund kann dabei sowohl angeleint als auch freilaufend sein. Mit dem 1. Prüfungsteil freilaufend kann bei der Stadt eine Leinenbefreiung beantragt werden. 

Der zweite Teil der praktischen Prüfung findet im verkehrsöffentlichen Raum statt. Dieser Teil soll den Charakter eines Stadtbummels haben, bei dem das Verhalten in normalen Begegnungssituationen geprüft wird. Die Prüfungssituation im verkehrsöffentlichen Raum muss angeleint absolviert werden.

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Ablauf Theorieprüfung

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Ablauf Praxisprüfung